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   BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81   

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https://dejure.org/1983,16936
BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81 (https://dejure.org/1983,16936)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1983 - 4 AZR 39/81 (https://dejure.org/1983,16936)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1983 - 4 AZR 39/81 (https://dejure.org/1983,16936)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Einer Aufgliederung in Arbeitsvorgänge bedarf es allerdings dann nicht, wenn für die gesamte Tätigkeit der Kläger selbständige Leistungen zu bejahen sind (vgl. BAG Urteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Dies hinderte den Senat nicht, die Arbeitsvorgänge der Kläger selbst festzulegen (BAG 30, 229, 233 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Hierbei ist allerdings zu beachten, daß tariflich verschieden zu bewertende Tätigkeiten keinen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden können, sofern sie nur tatsächlich trennbar sind (vgl. BAG Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -, AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Als Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAG Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 -, AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    V b Fallgruppe 1 a BAT nur vorliegen, wenn wenigstens die Hälfte der Arbeitszeit des Angestellten ausfül lende Arbeitsvorgänge ihrerseits zur Hälfte selbständige Leistungen erfordern (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Dies hinderte den Senat nicht, die Arbeitsvorgänge der Kläger selbst festzulegen (BAG 30, 229, 233 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77

    Knappschaftsangestelltentarifvertrag - Anspruch auf Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Ein solcher Klageantrag ist aber unzulässig (vgl. BAG 32, 175, 179 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 2i> KnAT).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65

    Finanzamtsangestellter - Mitarbeiter - Selbständige Leistungen - Teilstück der

    Auszug aus BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Hierbei sind alle Einzeltätigkeiten eines Angestellten, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führen (z. B. Verwaltung des Schreibmaterials einer Behörde) zusammenzufassen, wobei insbesondere auch die Zusammenhangstätigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65 -, AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18

    Eingruppierung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Mobbing

    Hierbei ist zu beachten, dass für die Feststellung der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse ausnahmsweise eine Gesamtbetrachtung der Arbeitsvorgänge nach § 12 Abs. 1 Satz 5 TV-L geboten ist (Steuernagel in BeckOK TV-L Entgeltordnungen, Stand 1. Juni 2018, TV-L-EGO Protokollerklärung Nr. 4, Rn. 10 a-b, beck-online, mit Verweis auf BAG 24. August 1983 - 4 AZR 39/81 -, 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 -).
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